Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liebe Leser, rechtlich sind wir verpflichtet, Sie auf unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verweisen.
1. Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes anerkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
2. Unsere Mitteilungen und Unterlagen sind nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Im Falle der unerlaubten Weitergabe haftet der Empfänger sowohl für die Käufer- als auch für die Verkäuferprovision, sofern wir diese nicht von den Vertragschließenden erhalten. Die Provision wird bei Abschluss des Vertrages fällig, der sich aus der Weitergabe ergeben sollte.
3. Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden und weitere Makler zur Erledigung des Auftrages einzubinden.
4. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die Objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers.
5. Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages wird die Provision fällig und zahlbar. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen jährlich in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 6% zu zahlen, es sei denn, es wird eine höhere oder niedrigere Zinsbelastung nachgewiesen.
6. Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort des Angebotes übliche Provision. Die Höhe der Provision errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftswert der nachgewiesenen oder vermittelten Verträge. Sie beträgt bei Grundstückskaufverträgen mindestens 3,57 % inkl. MwSt.
7. Die Provisionsabrechnung erfolgt auf der Grundlage des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebotes.
8. Kommt zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer des angebotenen Objekts oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes als das ursprünglich vorgesehene oder ein weiteres Geschäft zustande, der erwirbt der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsversteigerung, so sind die vorstehend aufgeführten Provisionen ebenfalls zu zahlen.
9. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
10. Ist dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertragsangelegenheit bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen uns mitzuteilen und nachzuweisen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an. Der Auftraggeber ist verpflichtet mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsschluss vorzulegen.
11. Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von uns.
12. Der Immobilienvermittler haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
13. Die Abdingung und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Immobilienvermittlers, soweit dies durch Parteivereinbarung gesetzlich zulässig ist.

